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(03.07.14, 22:35)

Mitgliederversammlung des SV Viktoria am 05.07.2014

- Erinnerung -

 



Die diesjährige Jahreshauptversammlung des SV Viktoria Bad Grund findet am 05.07.2014 ab 15:00 Uhr im Vereinsheim im Sportpark Teufelstal statt.

Einzelheiten sind unter folgendem Link zu finden: Jahreshauptversammlung 2014

Bitte insbesondere den Punkt 'Satzungsänderungen' beachten. Dort soll über folgende Änderungen abgestimmt werden:

Anhang zur Mitgliederversammlung am 05.07.2014

Änderung der Satzung

des SV Viktoria Bad Grund von 1920 e.V.

Zum Zwecke der Gemeinnützigkeit müssen folgende Paragraphen geändert werden:

 

§ 2 – Vereinszweck, Aufgaben und Grundsätze

    1. Zweck des Vereins ist es, den Fußballsport zu betreiben und den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten.
    1. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  1. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch

  • die Durchführung eines geordneten Übungs- und Spielbetriebs,

  • die Organisation von eigenen Sportveranstaltungen und der Teilnahme an fremden Sportveranstaltungen,

  • die Ausbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

  3. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 14 – Auflösen des Vereins/Vermögens

    1. Im Falle einer Auflösung des Vereins gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
    1. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen der Bergstadt Bad Grund (Harz) zu, welche es zugunsten des Sports zu verwenden hat.
    1. Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.




 

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