Mitgliederversammlung des SV Viktoria am 05.07.2014
- Erinnerung -
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des SV Viktoria Bad Grund findet am 05.07.2014 ab 15:00 Uhr im Vereinsheim im Sportpark Teufelstal statt.
Einzelheiten sind unter folgendem Link zu finden: Jahreshauptversammlung 2014
Bitte insbesondere den Punkt 'Satzungsänderungen' beachten. Dort soll über folgende Änderungen abgestimmt werden:
Anhang zur Mitgliederversammlung am 05.07.2014
Änderung der Satzung
des SV Viktoria Bad Grund von 1920 e.V.
Zum Zwecke der Gemeinnützigkeit müssen folgende Paragraphen geändert werden:
§ 2 – Vereinszweck, Aufgaben und Grundsätze
- Zweck des Vereins ist es, den Fußballsport zu betreiben und den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten.
- Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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Der Vereinszweck wird verwirklicht durch
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die Durchführung eines geordneten Übungs- und Spielbetriebs,
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die Organisation von eigenen Sportveranstaltungen und der Teilnahme an fremden Sportveranstaltungen,
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die Ausbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 14 – Auflösen des Vereins/Vermögens
- Im Falle einer Auflösung des Vereins gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen der Bergstadt Bad Grund (Harz) zu, welche es zugunsten des Sports zu verwenden hat.
- Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.
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